Rechtliche Einordnung
Das Tätowieren stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar und kann als Körperverletzung gemäß § 83 StGB (österreichisches Strafgesetzbuch) gewertet werden, falls keine rechtsgültige Einwilligung vorliegt.
Materialien und Farben
Es werden ausschließlich sterile Einwegmaterialien, sterilisierbare Arbeitsgeräte und in der EU zugelassene Tattoo-Farben verwendet. Ein Restrisiko allergischer Reaktionen kann trotz sorgfältiger Auswahl und Hygiene nie vollständig ausgeschlossen werden.
Entfernung
Tätowierungen sind im Regelfall ein irreversibler Vorgang. Eine vollständige Entfernung ist in der Praxis nicht gewährleistet und darf nur durch Ärztinnen/Ärzte bzw. entsprechend befugte Fachpersonen durchgeführt werden. Farb- und/oder Narbenreste können stets verbleiben.
Mögliche Risiken
- Rötungen, Schwellungen und Entzündungen (normale Reaktionen in der Abheilungsphase)
- Allergische Reaktionen, insbesondere bei bunten und roten Farben
- Narbenbildung und Blutungen
- Ablagerung von Farbpigmenten in Lymphknoten und anderen Geweben
Besondere Hinweise
- MRT: Es kann zu Komplikationen oder Missempfindungen im Tattoo-Bereich kommen.
- Anästhesie: Tätowierungen im Bereich der Wirbelsäule können rückenmarksnahe Anästhesieverfahren beeinträchtigen oder ausschließen.
- UV-Strahlung: Durch Sonneneinstrahlung und Solarien können photochemische Reaktionen und Farbveränderungen auftreten.
- Cover-ups: Erhöhtes Allergierisiko, da die Zusammensetzung der bereits vorhandenen Altfarben unbekannt ist.
Nachbehandlung (mindestens 3 Wochen)
- Vermeiden: Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder, Solarien.
- Sonnenschutz: Direkte Sonneneinstrahlung ohne geeigneten UV-Schutz vermeiden.
- Keine Kosmetikprodukte im frisch tätowierten Bereich anwenden.
- Verband/Schutzfolie gemäß Studiovorgabe, z. B. 5 Tage (tattoomed uv milky bzw. vergleichbares Produkt) auf der Haut belassen, sofern keine andere Anweisung erfolgt.
- Ab Tag 5: Tattoo mit pH-neutraler Waschlotion vorsichtig reinigen und anschließend dünn eine geeignete Wund- bzw. Pflegecreme (z. B. Bepanthen) 2–3× täglich auftragen.
- Nicht kratzen, nicht baden, kein Chlor- oder Salzwasser, kein intensiver Sport, keine Sauna während der Abheilungsphase.
- Gegebenenfalls notwendige Nachbesserungen/Nachstechen innerhalb von 6 Monaten nach Termin, gemäß den im Studio geltenden Bedingungen.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Studios und der tätowierenden Person besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen des Heilungsverlaufs durch individuelle Faktoren (z. B. Hauttyp, Vorerkrankungen, Medikamente), Farbabweichungen sowie Schäden, die auf unzutreffende oder unvollständige Gesundheitsangaben der Kundin/des Kunden oder auf Nichtbefolgen der Pflegehinweise zurückzuführen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.